Der Weg zur Zusatzbezeichnung Sportmedizin für Ärzte in Rheinland-Pfalz


Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Sportmedizin

 

  1. Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
  2. 240 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Sportmedizin
  3. 120 Stunden sportärztliche Tätigkeit in einem Sportverein oder einer anderen vergleichbaren Einrichtung innerhalb von mindestens 12 Monaten
  4. Prüfung bei der zuständigen Bezirksärztekammer

 

zu 2. Das Kurssystem (Zeitbedarf: 5 Wochen Theorie und Praxis)

 

Das Kurssystem gliedert sich in den Theorie-Block "Sportmedizin" (medizinische Themen) und den Praxis-Block "Sportmedizinische Aspekte des Sports"  (sportwissenschaftliche Aspekte selbst erfahren und sportmedizinische Bezüge herstellen). In jedem Block müssen 120 Stunden absolviert werden. Jeder Block gliedert sich in 9 Kategorien. Jede Kategorie ist mit einer bestimmten Pflichtstundenzahl vertreten.

 

Durch den Besuch von 15 Zweitageskurse (ZTK 1- 15) erreichen Sie die erforderlichen Inhalte und Weiterbildungszeiten. Die Zweitageskurse können beliebig verknüpft werden können.  Es werden Wochenendkurse (die aus einem ZTK bestehen) oder auch Wochenkurse (die aus drei  ZTK's bestehen) angeboten. Vorteil: 1-2 Wochenkurse können als "Urlaubskurse" absolviert werden, Wochenendkurse kosten keine zusätzlichen Urlaubstage.

 
download: Übersicht Kurssystem

 

Bei den Weiterbildungskursen der DGSP sind die ZTK Nummern aufgeführt und müssen von Ihnen bei der Wahl des Kurses individuell berücksichtigt werden. Hilfreich ist dabei auch das tool "Veranstaltungen suchen" der DGSP. 

 

link: Sportmedizinische Fort- und Weiterbildungen der DGSP- Veranstaltungen suchen


 

zu 3. Sportärztliche Tätigkeit in einem Sportverein (Zeitbedarf: 1 Jahr, 10 Std. pro Monat)

 

  1. Die Vereinsbetreuung kann während der Kursweiterbildung absolviert werden. Der sportmedizinisch betreute Verein sollte eine oder mehrere Sportarten betreiben, die ein systematisches Training der motorischen Hauptbeanspruchungsformen Koordination, Kraft und Ausdauer verlangen (z.B. Leichtathletik, Fußball, Schwimmen, Radrennsport u.a.). Eine Herzgruppenbetreuung erfüllt diese Bedingung stets.
  2. Es müssen mindestens 3 Gruppen von Sportlern sportärztlich betreut werden: z.B. Leistungs-, Breiten-, Rehabilitationssportler, Kinder, Jugendliche, Frauen, Männer, Senioren.
  3. Die Art der Betreuung sollte sich mindestens auf drei der nachgenannten Gebiete erstrecken:  - Sportärztliche Untersuchungen, - Erste Hilfe bei Sportverletzungen,  - Trainingsbetreuung,Wettkampfbetreuung, - Sportmedizinische Weiterbildung von Übungsleitern
  4. Der Zeitraum der Betreuung beträgt mindestens ein Jahr, indem pro Woche in der Regel 2 Stunden für praktische Weiterbildung in der betreuten Institution aufgewandt werden sollten (abzüglich des Urlaubs). Insgesamt müssen mindestens 120 Stunden pro Jahr nachgewiesen werden.
  5. Die Vereinsbetreuung wird mit dem Formular „Kursbuch Sportmedizin Vereinsbetreuung“ bescheinigt.

    download: Bedingungen der Sportärztlichen Tätigkeit in einem Sportverein
    download: Vereinsbetreuung Bescheinigung